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   OVG Sachsen, 25.06.2009 - 5 A 398/08   

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OVG Sachsen, 25.06.2009 - 5 A 398/08 (https://dejure.org/2009,13879)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.06.2009 - 5 A 398/08 (https://dejure.org/2009,13879)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 5 A 398/08 (https://dejure.org/2009,13879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GKG § 28 Abs. 2; VwGO § 100 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldner einer Aktenversendungspauschale bei einer Akteneinsicht gem. Nr. 9003 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz (GKG)

  • Judicialis

    GKG § 28 Abs. 2; ; VwGO § 100 Abs. 2; ; BGB § 164 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktenversendungspauschale; Akteneinsicht; Prozessbevollmächtigter; Beteiligter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 272/97

    Verletzung des GG Art 3 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags eines verkammerten

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2009 - 5 A 398/08
    Die Durchsicht der Akten auf der Geschäftsstelle kann nur bei sehr einfach gelagerten Sachverhalten zur Vorbereitung weiterer prozessualer Schritte genügen, so dass die Aktenüberlassung eine effektive Ausgestaltung des Rechts auf Akteneinsicht und damit des Rechts auf rechtliches Gehör darstellt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.2.1998, NVwZ 1998, 836).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1023/95

    Verfassungsmäßigkeit der Aktenübersendungspauschale

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2009 - 5 A 398/08
    Das Akteneinsichtsrecht nach § 100 Abs. 1 VwGO steht im Verwaltungsprozess anders als im Strafprozess (dort § 147 Strafprozessordnung - StPO -, vgl. auch BVerfG, Kammerbeschl. v. 19.7.1995 - 2 BvR 1023/95 -, NJW 1995, 3177) den Beteiligten selbst zu und dient wesentlich der Verwirklichung des rechtlichen Gehörs und der Herstellung der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, § 100 Rn. 1 und 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2024 - 10 E 780/23

    Aktenversendungspauschale, Kostenschuldner, Versendung der Akten

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2010 - 1 WDS-KSt 6/09 -, juris Rn. 22; BGH, Urteil vom 6. April 2011 - IV ZR 232/08 -, juris Rn. 11 ff.; BSG, Beschluss vom 20. März 2015 - B 13 SF 4/15 S -, juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21. März 2016 - 5 S 2450/12 -, juris Rn. 5 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 13 OA 170/09 -, juris Rn. 7 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 19 C 05.3348 -, juris Rn. 17 ff.; a. A. Sächs. OVG, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 5 A 398/08 -, juris Rn. 3 ff.; Hamb. OVG, Beschluss vom 18. April 2006 - 1 So 148/05 -, juris Rn. 3.
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2010 - 13 OA 170/09

    Bestimmung des Kostenschuldners einer verauslagten Aktenversendungspauschale nach

    Für Rechtsanwälte, die in sonstigen Rechtssachen die Aktenversendung beantragen, wird die Kostenschuldnerschaft nach § 28 Abs. 2 GKG in Teilen der Rechtsprechung - wie auch vom Verwaltungsgericht in seinem angegriffenen Beschluss - und in Teilen der Kommentierung verneint (so etwa: Sächsisches OVG, Beschl. v. 25.06.2009 - 5 A 398/08 - OVG Hamburg, Beschl. v. 18.04.2006 - 1 So 148/05 - jeweils zit. nach juris; Oestreich/Winter/Hellstab: GKG-Kommentar, Stand: Dezember 2009, § 28 Rdnr. 12; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann: GKG/JVEG-Kommentar, § 28 Rdnr. 4).
  • OVG Sachsen, 18.05.2022 - 6 A 411/21

    Aktenversendungspauschale; Akteneinsicht an einem anderen Ort

    Nach § 28 Abs. 2 GKG schuldet die Auslagen nach Nr. 9003 des Kostenverzeichnisses, wer die Versendung der Akte beantragt hat (SächsOVG, Beschl. v. 25. Juni 2009 - 5 A 398/08 -, juris Rn. 2).

    Kostenschuldner der Mehrkosten, die allein dadurch entstehen, dass die Akteneinsicht (vgl. § 100 Abs. 1 VwGO) an einem anderen Ort als dem der aktenführenden Stelle gewünscht wird, soll nur derjenige sein, der sie verursacht bzw. veranlasst ("beantragt") hat (VGH BW, Beschl. v. 21. März 2016, a. a. O., m. w. N.; Klahr in BeckOK KostR, 37. Ed. 1. April 2022, GKG KV 9003 Rn. 12 ff.; da die Erinnerungsführerin das Zulassungsverfahren als Rechtsanwältin in eigener Sache betreibt, kommt es auf die Frage, ob Kostenschuldner der Antragsteller oder dessen Prozessbevollmächtigter ist [vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Juni 2009, a. a. O.] nicht an).

  • VG Meiningen, 12.03.2020 - 2 S 27/20

    Erhebung der Aktenversendungspauschale im asylrechtlichen Verfahren beim

    Dabei spricht, gerade weil es sich weder aus dem Normwortlaut noch aus der dokumentierten Entstehungsgeschichte entnehmen lässt, wenig dafür, dass der Gesetzgeber beiläufig dem GKG mit dem Prozessbevollmächtigten einen neuen, eigenständigen Kostenschuldner hinzufügen wollte (so auch SächsOVG, B. v. 25.06.2009 - 5 A 398/08 - , juris).

    Insoweit unterscheidet sich die Akteneinsicht nach der VwGO maßgeblich von derjenigen in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, in denen der Verteidiger die Akteneinsicht aus eigenem Recht ableitet, § 147 StPO (vgl. zur Differenzierung: OLG Düsseldorf, B. v. 10.04.2008 - I-10 W 18/08 - VG Braunschweig, B. v. 03.11.2009 - 5 A 249/08 - SächsOVG, B. v. 25.06.2009 - 5 A 398/08 -, alle juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 5 S 2450/12

    Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale

    Zu Unrecht hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle jedoch eine Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 des Kostenverzeichnisses in Ansatz gebracht, da er im Anschluss an eine teilweise in der Rechtsprechung vertretene Auffassung (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 13.08.2009 - 5 B 343/08 -, juris u. v. 25.06.2009 - 5 A 398/08 -, JurBüro 2009, 543; Hamb. OVG, Beschl. v. 18.04.2006 - 1 So 148/05 -, NordÖR 2006, 321 zur Aktenversendung an das der Kanzlei nächstgelegene Amtsgericht) davon ausging, dass die Antragsteller des Normenkontrollverfahrens auch Kostenschuldner der für die - von ihrem Prozessbevollmächtigten unter dem 20.09.2012 beantragten - Versendung von Akten an dessen Kanzlei entstandenen Auslagen seien.
  • OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11

    Anfall der Aktenversendungspauschale: Einlegen der Akte in ein Fach des

    Ihm steht im Innenverhältnis gegenüber dem Mandanten aus §§ 675, 670 BGB soweit erforderlich ein Anspruch auf Ersatz der Auslagen zu (so BVerfG, Beschluss vom 19.07.1995 - 2 BvR 1023/95; VG Meiningen Beschluss vom 28.07.2005 5 K 463/04.Me; a. A. Sächsisches OVG, Beschluss vom 25. Juni 2009, 5 A 398/08).
  • VG Braunschweig, 03.11.2009 - 5 A 249/08

    Aktenübersendung; Aktenübersendungspauschale; Aktenversendungspauschale;

    Nach ständiger Rechtsprechung der beschließenden Kammer ist dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht der Rechtsanwalt, der den Antrag auf Aktenübersendung gestellt hat, sondern sein Mandant, für den er tätig ist (so auch Sächsisches OVG, B. v. 25.06.2009 - 5 A 398/08 -, juris Rn. 3 ff.; Hamb. OVG, B. v. 18.04.2006 - 1 So 148/05 -, juris Rn. 3; VG Düsseldorf, B. v. 06.04.2005 - 4 L 122/05 -, juris Rn. 14; OLG Düsseldorf, B. v. 10.04.2008 - I-10 W 18/08 -, juris Rn. 4 f.; a.A. BayVGH, B. v. 18.01.2007 - 19 C 05.3348 -, juris Rn. 22).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08   

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OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08 (https://dejure.org/2010,9698)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.09.2010 - 5 A 398/08 (https://dejure.org/2010,9698)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. September 2010 - 5 A 398/08 (https://dejure.org/2010,9698)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 173, § 54 Abs. 1; ZPO § 512, § 47, § 42; SächsKAG § 2 Abs. 1 S. 2

  • Wolters Kluwer

    Terminierung auf einen anderen Termin als den zwischen Rechtsanwalt und Richter vereinbarten als nicht ordnungsgemäße Prozessführung; Vertretungspflicht eines Kanzleikollegen bei der Verhinderung des eigentlichen, mit der Materie des Abwasserrechts und dem öffentlichen ...

  • rechtsportal.de

    Terminierung auf einen anderen Termin als den zwischen Rechtsanwalt und Richter vereinbarten als nicht ordnungsgemäße Prozessführung; Vertretungspflicht eines Kanzleikollegen bei der Verhinderung des eigentlichen, mit der Materie des Abwasserrechts und dem öffentlichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 84
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08
    Zweifelhaft ist allerdings, ob dies auch für die Fälle gilt, in denen - wie hier - die Änderung erst nach Ablauf der Antragsbegründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO eingetreten ist und der Antragsteller nicht mit Blick auf sie ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteils innerhalb der Frist dargelegt hat (dagegen: BVerwG, Beschl. v. 15.12.2004 - 7 AV 2/03 -; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.5.2008 - 9 N 2.08 - VGH BW, Beschl. v. 9.11.2004 - 11 S 2771/03 -, jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03

    Wiederaufnahme bestandskräftig abgeschlossener Ausweisungsverfahren bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08
    Zweifelhaft ist allerdings, ob dies auch für die Fälle gilt, in denen - wie hier - die Änderung erst nach Ablauf der Antragsbegründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO eingetreten ist und der Antragsteller nicht mit Blick auf sie ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteils innerhalb der Frist dargelegt hat (dagegen: BVerwG, Beschl. v. 15.12.2004 - 7 AV 2/03 -; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.5.2008 - 9 N 2.08 - VGH BW, Beschl. v. 9.11.2004 - 11 S 2771/03 -, jeweils juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2008 - 9 N 2.08

    Zulassung der Berufung: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Änderung der Sach-

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08
    Zweifelhaft ist allerdings, ob dies auch für die Fälle gilt, in denen - wie hier - die Änderung erst nach Ablauf der Antragsbegründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO eingetreten ist und der Antragsteller nicht mit Blick auf sie ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteils innerhalb der Frist dargelegt hat (dagegen: BVerwG, Beschl. v. 15.12.2004 - 7 AV 2/03 -; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.5.2008 - 9 N 2.08 - VGH BW, Beschl. v. 9.11.2004 - 11 S 2771/03 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten (vgl. BVerfG, Kammer-Beschl. v. 23.6.2000, DVBl. 2000, 1458) so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss zu beurteilen ist.
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08
    Zu dieser Frage gab es bis zu einem Beschluss des BGH vom 6.4.2006 - V ZB 194/05 - unterschiedliche Rechtsprechung, so dass es nicht willkürlich ist, wenn das Gericht einer bestimmten vertretenen Rechtsmeinung folgt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.4.2007 - 8 B 75/06 -, juris).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08
    Dies setzt voraus, dass für die Entscheidung über den Antrag willkürliche oder manipulative Erwägungen maßgeblich waren (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 10.5.2010 - 4 La 296/09 -, OVG LSA, Beschl. v. 3.2.2010 - 1 L 95/09 -, OVG Berlin, Beschl.v. 13.4.2000 - 1 N 25.97 -, OVG NRW, Beschl. v. 2.9.2008 - 23 A 58/98.A -, BayVGH, Beschl. v. 6.3.2008 - 15 ZB 07.429 -, jeweils zitiert nach juris; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 54 Rn. 22; BVerwG, Beschl. v. 15.5.2008 - 2 B 77/07 -, juris, unter Bezugnahme auf § 173 VwGO i. V. m. § 548 ZPO a. F., jetzt § 557 Abs. 2 ZPO, für das Revisionsverfahren; anders noch SächsOVG, Beschl. v. 1.8.2000 - 1 B 58/99 -).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG und § 104 Abs. 1 und § 108 Abs. 2 VwGO normierte Anspruch eines jeden Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs soll sicherstellen, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (vgl. BVerfG, Entscheidung v. 25.6.1968 - 2 BvR 599/67, 2 BvR 677/67 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09

    Anfechtbarkeit der Einzelrichterübertragungsentscheidung; Behandlung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08
    Dies setzt voraus, dass für die Entscheidung über den Antrag willkürliche oder manipulative Erwägungen maßgeblich waren (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 10.5.2010 - 4 La 296/09 -, OVG LSA, Beschl. v. 3.2.2010 - 1 L 95/09 -, OVG Berlin, Beschl.v. 13.4.2000 - 1 N 25.97 -, OVG NRW, Beschl. v. 2.9.2008 - 23 A 58/98.A -, BayVGH, Beschl. v. 6.3.2008 - 15 ZB 07.429 -, jeweils zitiert nach juris; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 54 Rn. 22; BVerwG, Beschl. v. 15.5.2008 - 2 B 77/07 -, juris, unter Bezugnahme auf § 173 VwGO i. V. m. § 548 ZPO a. F., jetzt § 557 Abs. 2 ZPO, für das Revisionsverfahren; anders noch SächsOVG, Beschl. v. 1.8.2000 - 1 B 58/99 -).
  • BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06

    Befangenheit als Verfahrensmangel; Entzug des gesetzlichen Richters

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08
    Zu dieser Frage gab es bis zu einem Beschluss des BGH vom 6.4.2006 - V ZB 194/05 - unterschiedliche Rechtsprechung, so dass es nicht willkürlich ist, wenn das Gericht einer bestimmten vertretenen Rechtsmeinung folgt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.4.2007 - 8 B 75/06 -, juris).
  • BVerwG, 05.12.1994 - 8 B 179.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anspruch auf Gewährung rechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 5.12.1994 - 8 B 179/94 -, juris) lässt die prozessuale Mitwirkungspflicht jedes Beteiligten einen Verhinderungsgrund nur dann als erheblich i. S. d. § 227 Abs. 1 ZPO erscheinen, so dass das Gericht zur Verlegung eines anberaumten Termins verpflichtet ist, wenn er nicht durch den Prozessbevollmächtigten selbst in zumutbarer Weise - etwa durch die Inanspruchnahme eines ohne Nachteile verfügbaren anwaltlichen Vertreters aus derselben Kanzlei - beseitigt werden kann und wenn diese Umstände dem Gericht glaubhaft gemacht worden sind.
  • OVG Sachsen, 31.03.2008 - 5 B 377/06

    Zulassung; Berufung; ernstliche Zweifel; offenkundige Umstände; Prüfungsumfang;

  • BVerwG, 08.01.2009 - 8 B 59.08

    Bestehen eines rechtsgrundsätzlichen Klärungsbedarfs bezüglich der Frage der

  • OVG Sachsen, 01.08.2000 - 1 B 58/99

    Erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorliegen eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1999 - 23 A 58/98

    Asylrechtliches Streitverfahren; Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts;

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 15 ZB 07.429

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Untersuchungsgrundsatz; rechtliches Gehör;

  • OVG Berlin, 13.04.2000 - 1 N 25.97
  • BGH, 25.09.2013 - AnwZ (Brfg) 52/12

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht: Fallbegriff und

    Dies setzt voraus, dass für die Entscheidung willkürliche oder manipulative Erwägungen maßgeblich waren (SächsOVG, KStZ 2010, 216 m.w.N.; ebenso BVerwG, NVwZ 2008, 1025 Rn. 6; NVwZ-RR 2011, 621 Rn. 3 unter Bezugnahme auf § 173 VwGO, § 557 Abs. 2 ZPO für das Revisionsverfahren).
  • OVG Sachsen, 14.10.2013 - 5 A 87/11

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Teilbeiträge, Schmutzwasserentsorgung,

    Dementsprechend kann die Frage der Befangenheit als ein Verfahrensmangel nicht geltend gemacht werden (SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2010 KStZ 2010, 216; BVerwG, Beschl. v. 8. Januar 2009 - 8 B 59.08 -, juris sowie Beschl. v. 15. Mai 2008, NVwZ 2008, 1025 für das Revisionsverfahren; st. Rspr.; anders noch: SächsOVG, Beschl. v. 1.8.2000, SächsVBl. 2001, 10 ff.).

    Nur dann, wenn ein Richter unter eindeutiger Missachtung dieser Verfahrensvorschrift tätig wird oder wenn das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, ist ein Verstoß unmittelbar gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gegeben (SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2010, KStZ 2010, 216 f.; BVerfG, Kammerbeschl. v. 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 -, juris Rn. 26; BVerwG, Beschl. v. 15. Mai 2008, NVwZ 2008, 1025).

  • OVG Sachsen, 27.09.2011 - 4 A 186/10

    Zulässigkeit der Beurteilung der Rüge der fehlerhaften Ablehnung eines

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn zugleich auch die Verletzung der Besetzung des Gerichts nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG geltend gemacht wird, weil die Entscheidung über den Befangenheitsantrag von willkürlichen oder manipulativen Erwägungen bestimmt wurde (SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2010, KStZ 2010, 216 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 1 L 91/09

    Regelung über die Fälligkeit einer Abgabe als Mindestinhalt einer kommunalen

    Die Wiedereinsetzungsentscheidung des Verwaltungsgerichts war auch weder willkürlich noch manipulativ, so dass auch nicht ausnahmsweise eine Durchbrechung der Bestandskraft der Vorabentscheidung in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.05.2008 - 2 B 77/07 -, zit. n. juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 21.09.2010 - 5 A 398/08 -, zit. n. juris; BayVGH, Beschl. v. 17.04.2013 - 1 ZB 13.299 -, zit. n. juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - 2 B 139/23

    Vollstreckung der festgesetzten Rundfunkbeiträge; Gebot des gesetzlichen Richters

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 6 B 35.16 -, juris Rn. 20, Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. September 2010 - 5 A 398/08 -, juris Rn. 4 und Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Februar 2004 - 10 CS 04.40 -, juris Rn. 2, jeweils m. w. N.
  • OVG Sachsen, 23.03.2015 - 5 A 352/13

    Darlegungsanforderungen an Verfahrensmängel (rechtiches Gehör, Anspruch auf

    Willkür in diesem Sinne setzt voraus, dass die Entscheidung, den Befangenheitsantrag abzulehnen, bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offenbar unhaltbar wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2013 - 5 A 108/11 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2010 - 5 A 398/08 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 29.11.2013 - 5 A 108/11

    Zulassung der Berufung, Verfahrensfehler, Ablehnung eines Befangenheitsantrags,

    Willkür in diesem Sinne setzt voraus, dass die Entscheidung, den Befangenheitsantrag abzulehnen, bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offenbar unhaltbar wäre (ausführlich SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2010 - 5 A 398/08 -, juris Rn. 4 = KStZ 2010, 216 ff., m. w. N.).
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